Zahlungsbedingungen
85 % der Gesamtsumme müssen 9 Wochen vor dem Anreisetag auf unserem
Konto eingegangen sein.
Drei Eichen, 15377 Buckow
IBAN DE49170540403700338944; BIC WELADED1MOL
Verwendungszweck bitte angeben: Buchungsnummer und Aufenthalt vom bis!
Wichtige Hinweise für euren Aufenthalt und aus unserer Hausordnung (Auszug)
Sofern Ihr unsere Programmangebote nutzen wollt, ist eine rechtzeitige Information (mind. 4 Wochen vorab) notwendig.
Bettwäsche ist in unseren Häusern Pflicht. Ihr könnt die Bettwäsche selbst mitbringen oder für 6,00 Euro pro Person bei uns ausleihen.
Tätigkeiten des Alltags wie Tisch decken, abräumen, abwaschen, Ordnung halten, saubermachen u.ä. gehören auch hier zu Euren normalen Pflichten wie zu Hause. Hausschuhe sind ebenfalls Pflicht und vergesst nicht,
Kleidung mitzubringen, die schmutzig werden darf.
Für eine Disco steht Euch unser Kassetten-CD-recorder gerne zur Verfügung.
Für alle unsere Häuser gilt ein strenges Rauchverbot!
Haustiere sindbei uns nicht erlaubt!
Reisebedingungen
Zahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins i.S.v. §651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Die Gesamtzahlung erfolgt soweit nicht anders vereinbart spätestens bei der Abreise. Dauert die Reise nicht länger als 24h, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 Euro nicht, so
darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Absagen der Reise bis 9 Wochen vor Reiseantritt sind kostenfrei. Danach fallen folgende Stornogebühren an:
• Rücktritt bis zu 45 Tagen vor Reisebeginn 15 %
• Rücktritt bis zu 35 Tagen vor Reisebeginn 50 %
• Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn 70 %
• bei noch kurzfristigeren Absagen bzw. bei Nichterscheinen zum Anreisetermin fallen 85 % des Gesamtpreises an
Die Stornokosten verringern sich entsprechend, wenn Sie einen Nachweis führen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder
in geringerer Höhe entstanden ist. Den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfehlen wir ausdrücklich. Dies ist
über uns möglich.
Schadensersatz
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen des Reisepreises beschränkt
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungsträgern, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Für Schäden, die Sie am Objekt verursachen, haften Sie selbst.
Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651 e des BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung der Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns –Verein Naturschutzpark Märkische Schweiz e.V., Drei Eichen, Königstr. 62 in 15377 Buckow– geltend zu machen.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag nach enden sollte.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.