Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt.

Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

  • Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
  • Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
  • Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
  • Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
  • Informieren Sie sich bitte im während Ihres Aufenthaltes in Drei Eichen im Büro über die aktuelle Waldbrandstufe

Bei Waldbrandstufe 1,2,3 darf in Drei Eichen an ausgewisenen Plätzen unter aufsicht Feuer gemacht werden. Bei Waldbrandstufe 4 und 5 ist dies verboten.

Bitte beachten Sie, dass wir vor Ort die Waldbrandstufe abweichend einstellen,  da es oft bei uns in Drei Eichen und Umgebung nicht regnet jedoch in anderen Teilen des Landkreises MOL schon. Daher behalten wir uns vor, je nach Wetterlage, die Waldbrandstufe auf 4 oder 5 zu belassen.

Drei Eichen liegt im Gebiet MOL!